Merkblatt für Elektroinstallateure und Architekten

Genossenschaft

Die Elektrizitäts-Genossenschaft Mülligen (EGM) ist eine eigenständige Genossenschaft. Der Vorstand wird im Nebenamt geführt.

 

Bauprojekte/ Planauskünfte

Auskünfte über bestehende Leitungen und Angaben für zukünftige Bauprojekte sowie Offerten für Hausanschlüsse sind unter folgender Adresse möglich:

Elektrizitäts-Genossenschaft Mülligen
c/o M. Riniker
Chleematte 5
5243 Mülligen

Tel. G: 044 495 80 60 / Fax: 044 495 80 69 (Stöcklin und Partner AG)
Tel. P: 056 225 16 71
E-Mail: m.riniker@sundpag.ch

 

Baustromanschlüsse

Auskünfte über Bauanschlüsse sind unter folgender Adresse möglich:

D. Weichselbraun
L+W AG

Tel. G: 056 460 80 07
E-Mail: d.weichselbraun@lwag.ch

Der Anschluss von Baustromanschluss und Baustromzähler erfolgt über D. Weichselbraun.

 

Werkvorschriften

Die Installationen sind prinzipiell, wenn nichts anderes festgelegt ist, nach den Regionalen Werkvorschriften auszuführen.

 

Anschluss Bauobjekte

Vor Installationsbeginn ist die Installationsanzeige sowie eine eventuelle, zusätzliche Anmeldungen für Lift, Wärmepumpen etc., an M. Riniker einzureichen.
In den pauschalen Anschlusskosten sind folgende Kosten inbegriffen: Lieferung von Kabelschutzrohr und Kabel, inkl. Montagearbeiten. Sämtliche Tiefbauarbeiten sind bauseits zur Verfügung zu stellen. (siehe auch Tarif A2009). Die Ausführung der Bauobjekte erfolgt über D. Weichselbraun.
Die Lieferung und Montage sowie der Anschluss von Zähler und RSE erfolgen durch die EGM und werden dem Bauherrn separat in Rechnung gestellt.

 

Anschluss von Verbraucher

Die Sperrschützen für gesperrte Verbraucher sind bauseits zu liefern und anzuschliessen. Die Sperrung erfolgt über Schliesskontakte (NO).
Waschmaschinen und Tumbler werden prinzipiell gesperrt. Wärmepumpen, auch mit kleinen Leistungen, welche Anspruch auf den Tarif KN-S stellen, werden ebenfalls gesperrt. Elektroboiler bis und mit 400 Liter sind mit einer Aufheizzeit von 4h zu dimensionieren. Bei grösseren Elektroboilern ist die Heizleistung vorgängig bei der EGM abzuklären.